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 Beweissicherung 


Wie so oft, eine Gefahrenmeldeanlage hat angeblich nicht ausglößt und durch die Not- und Servicezentrale konnten somit keine schadensmindernde Massnahmen eingeleitet werden.

Was war die Ursache!
- hat der Errichter vielleicht eine Meldelinie nicht korrekt programmiert?
- hat der Errichter vielleicht das Übertragungsgerät nicht korrekt programmiert?
- war der Alarmgeber defekt?
- war der Alarmmelder defekt?
- hat die Not- und Servicezentrale (k)eine Meldung ampfangen?
u.v.a.m.

Soweit technisch möglich, werden aus der Gefahrenmeldeanlage sowie aus dem Übertragungsgsgerät die Ereignisspeicher gesichert und als Beweis dokumentiert. Ist die Not- und Servicezentrale einverstanden (Endkunde = Auftraggeber), wird auch dieselbe dahin gehend geprüft ob das Ereignis angekomen ist oder nicht.

Im Bedarfsfalle erstellt SVBD auch gerichtsverwertbare Gutachten



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