Nichts wird so leicht für Übertreibung gehalten
wie die Schilderung der reinen Wahrheit.
(Joseph Conrad, ukrainisch-brit. Schriftsteller, 1857-1924)
Anfangs sorgte man mit Geräteprüfungen (G123456) beim Hersteller und beim Errichter (E123456) für Qualitätsprodukte. Als nächstes zertifizierte man dieselben um die Qualität auch hinsichtlich der Verarbeitung sicher zu stellen. Ergänzend wurden die WUS (W123456) = NSL in dieses System aufgenommen. Um auch jede Lücke zu schließen, begrenzte man Zertifizierungen nur noch auf diejenige, welche nachweislich ein Qualitätsmanagement (ISO) verwendeten, bei den NSL kam noch zusätzlich die „nach ISO zertifizierte IS“ hinzu. All die Richtlinien und Zertifizierungen haben das einzige Ziel, das Hersteller, Errichter und NSL gegenüber den Sachversicherern Qualität nachweisen und deren Schadenshaftung gemindert wird, aber auch den Betreibern höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Der Markt funktionierte, Versicherer und Betreiber vertrauten den Zertifizierern dieser Qualitätssysteme.
Dass aber Zertifizierer sich in Wahrheit als „zahnlose Löwen“ bei Missständen herausstellen, hätte niemand auch nur vermutet oder in Erwägung gezogen. Allein ein Vorfall (Apokalypse) hat deutlich(st) aufgezeigt, welcher Spalt zwischen Theorie und Praxis in der Realität besteht, und die gesamten Richtlinien und Zertifizierungen wurden unmissverständlich auf die reine gesetzliche Haftungsebene reduziert.
Während ein Zertifizierer seit vielen Jahren versuchte seine Richtlinien in Europäischen Gremien zu platzieren, haben andere Länder einen Lösungsweg gesucht, sich diesen eventuell aufkommenden Richtlinien aus Deutschland zu entziehen.
Die in Deutschland etablierte Praxis auf andere europäische Länder auszudehnen, war diesen stets ein Dorn im Auge. Ihrerseits prüften sie jedoch schon immer die Möglichkeit auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. Die bestehenden Strukturen und Richtlinien waren hierbei ein großes Hindernis. Verschiedene Entwicklungsmentalitäten, welche sich im Ziel nicht unterschieden aber elementar in der Vorgehensweise, konnten nicht zusammengeführt werden.
Um nicht von den Deutschen Richtlinien überrannt zu werden, brachte man 1996 den Entwurf einer EN ein. In diesem Entwurf spiegelte sich die gewachsene und gelebte Praxis des Landes welches den Entwurf einbrachte. Die Möglichkeiten der Mitgestaltung an der EN wurde in den meisten Europäischen Ländern von den etablierten Verbänden sowie den verantwortlichen Organisationen, aber auch von den betroffenen WuS selbst, schlichtweg nicht beachtet. Der EN-Entwurf wurde zu spät ernst genommen.
Genau gesehen werden durch die Einführung der EN die etablierten NSL ersatzlos gestrichen und die AES eingeführt. Lediglich die IS bleibt (noch) in Eigenregie der Länder. Die in Deutschland etablierten Verbände und verantwortlichen Organisationen hätten gut daran getan, ihre Richtlinien als erste in Form einer EN einzubringen und nicht nur einem zu vertrauen, welcher den jahrelangen Weg der (Sicherheits-)Gremien autark ging. Die erforderliche Kompetenz sowie das KnowHow waren allemal vorhanden. Die heutige Sachlage wäre eine ganz andere.
Nunmehr ist das Kind in den Brunnen gefallen und man sucht verzweifelt nach integrierbaren Zwischenlösungen um sich selbst als Zertifizierer und als NSL am Markt zu erhalten. Diese Zwischenlösungen spiegeln sich in den Variationen AES (EN / VdS2153-modifiziert / ISO) > AIS (NSL=VdS2153-modifiziert / ISO) > IS (VdS / ISO). Siehe VdS vom 15.04.2010.
Mit Einführung der EN (spätestens Mai 2011 - siehe VdS vom 15.04.2010) soll nunmehr der gesamte Markt – natürlich ausschließlich zur höheren Sicherheit der Kunden – verändert werden. Viele zertifizierte NSL sehen sich daher gezwungen, neue Kooperationen zu suchen und/oder einzugehen, letztlich aber nicht geringe Investitionen zu tätigen um weiter am Markt, als eigenständige AES / AIS, existieren zu können. Der vermeintliche Notanker wäre, fortan nur noch als zertifizierte A-NSL-IS oder IS (zu Vorgabepreisen?) zu agieren.
Die derzeitige Vorgehensweise vieler NSL erinnert an die Tragödie „Titanic“. Nachdem diese mit dem Eisberg zusammen stieß, erhob sich nach einer Weile das Heck und viele hofften, es wäre der rettende Aufschwung.
Werden seitens des VdS die Anerkennungen von NSL wirklich mit Einführung der EN aufgekündigt (siehe Fachartikel der W&S 2/2010, S. 36), so stehen die NSL zusätzlich vor einem nicht unerheblichen organisatorischen Problem hinsichtlich dem UWG. Wettbewerber stehen in den Startlöchern und eine Abmahnwelle (siehe Lösungswege) ist zu befürchten. Hiervor kann kein Zertifizierer einer NSL Schutz bieten, da geltende Gesetze, entgegen Normen und Richtlinien, nun mal von Allen einzuhalten sind.
Nicht verwunderlich ist es daher, dass unzählige WuS mit eigener NSZ die derzeitige Entwicklung mit einem Lächeln betrachten. Sie sehen sich in ihrer Strategie - am Markt auch ohne kostenintensive Zulassungen / Zertifizierungen überleben/behaupten zu können, bestätigt.
Manche dieser WuS können nicht wenige Aufschaltungen vorweisen. Sie beweisen seit Jahren eindrucksvoll, das die drei Attribute Kundennähe, Kundenservice und Zuverlässigkeit auch ohne nach Außen propagandierte Zertifizierungen (und die damit verbundenen hohen Kosten) elementare Qualitätsmerkmale zur Existenzsicherung und zufriedenen Kunden darstellen.
Im Bereich der Errichter wird z.B. ein solches Pondon mit der Interessenvertretung BHE seit Jahren erfolgreich praktiziert. Es wird im gemeinsamen Dialog zwischen Zertifizierern und dem Verband erfolgreich aufgezeigt, wie (nicht)VdS-zertifizierte Errichter und Richtlinien "miteinander" am Markt erfolgreich existieren können.
Man stelle sich vor, die Umsetzung der EN 50518 ist abgeschlossen und – wie vermutet – stehen Bundesweit nur noch etwa 50 AES zur Verfügung. Wenn jedoch, über das Land verteilt, kaum zertifizierte IS zur Verfügung stehen, haben die wenigen AES, aber auch die Sachversicherer selbst, ein nicht unerhebliches Problem. Da aber jedem das Hemd näher als die Jacke ist, dürfte für die entstandenen AES keine Gefahr entstehen, nicht die ausreichende Anzahl an zertifizerten IS (zu Vorgabepreisen?) vorzuhalten.
Im Segment der Sachversicherer herrscht seit Einführung der Globalisierung ein immer stärker spürbarer Wettkampf um Kundenverträge. Großzügige Zugeständnisse im Bereich der gesamten Sicherheitspalette sind zum erfolgreichen Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht selten. Der Betreiber selbst ist es, welcher letztlich mit dem Sachversicherer die eigentlichen Rahmenbedingungen, im Rahmen des Wettbewerbes, für sein zu versicherndes Objekt absteckt.
Nicht unbegründet ist daher die bewährte Aussage, dass es sinnvoller ist, sich auf die elementaren Strukturen eines Unternehmens zu besinnen und die Zukunft des Unternehmens, wie früher, im Einklang mit den Betreibern in Eigenregie zu gestalten und nicht von Dritten gestalten zu lassen.
Autor: M. Dietrich
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Das Merkwürdige an der Zukunft ist wohl die Vorstellung,
daß man die heutige Zeit einmal die gute alte Zeit nennen wird.
(Ernest Hemingway, amerikan. Schriftsteller, 1899-1961)
