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DIN - EN 50518

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VdS - EN 50518

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 Wissenswertes 


Die stattfindende Umsetzung der DIN EN 50518 zeigt deutlichst auf, das ein "Zusammenrücken zur Erhaltung der eigenen Marktposition" im Zeitalter der Globalisierung für kleine und mittlere VdS-WuS wichtiger den je geworden ist. Zeitgleich bietet gerade die Phase der Umstellung allen WuS eine große Chance sich neu zu Positionieren und somit zusätzliche Marktpotentiale zu sichern.

Positionieren Sie sich am Markt eindeutig als geprüfte/zertifizierte Not- und Servicezentrale und heben sich damit gezielt vom "Standard"-Unternehmen ab!

  • NGN und DIN EN 50518

Während die Diensteüberführung zu NGN bis 2015 die bisherige „Qualität“ der Übertragung (siehe rechte Grafiken "NGN" und "Qualität") eindeutig reduzieren wird, - die entstehenden Risiken sind: • Verfügbarkeit • Manipulation • Sicherheit -, kommt im Zuge der Umsetzung von DIN EN 50518 auf die Alarmempfangsstellen eine nicht unerheblich Kosteninvestition zu um eine VdS-Anerkennung (weiter) zu erhalten.

  • Auswirkung

Seit der Richtlinienentwurf für den 1. Teil am 15. Oktober 2009 veröffentlicht wurde, beginnen die Betroffenen die extremen Konsequenzen zu realisieren, die spätestens am 15. Oktober 2010 beginnend mit Teil 1 unweigerlich auf sie zukommen werden.

Viele wollten es nicht wahr haben. Aber sieht man sich die neue DIN mal genauer an, so ist a) strukturell (siehe "Ablaufdiagramm" rechts), b) baulich (siehe "NSL-Konfiguration" rechts) sowie c) technisch (siehe "NSL-Diagramm rechts) ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand, besonders für die kleinen und mittleren NSLs, erforderlich. Hinzu kommen noch die aus der Umstrukturierung resultierenden Betriebskosten! Auch für alle anderen Sicherheitszentralen (z.B. unternehmenseigene Leitzentralen) werden sich erhebliche Konsequenzen ergeben, da die neuen Anforderungen bislang kaum abgedeckt sind.

Wer nicht heute für die nächsten fünf Jahre vorrausschauend denkt, plant und Weichen stellt, wird schmerzhaft in der Realität aufschlagen. Mit Einführung der DIN EN 50518 werden, laut Fachkreisen, etwa ~70-80% der VdS-anerkannten NSLs sich zu einer AIS oder IS (= SUB-Unternehmer mit hohem Kostendruck) rekrutieren lassen müssen, bzw. sich von ihrer VdS-Zulassung trennen (müssen)! Die restlichten 20-30% werden den geforderten Standard als AE-NSL umsetzen können.

Um die entstehenden Kosten für die Migration von NSL zu AE-NSL sowie die daraus resultierenden Betriebskosten wenigstens zu kompensieren, sollte eine NSL mindestens über 5000 Aufschaltungen verfügen, da ansonsten eine Wirtschaftlich nicht mehr gegeben sein dürfte. Seien Sie umsichtig bei der Umstellung Ihrer AE auf die neuen Anforderungen, rechnen Sie vorher nach.

  • Konsequenzen

Für viele Wachdienste bedeutet dies vielleicht das (wirtschaftliche?) aus für eine VdS-Anerkennung, denn die erforderlichen Investitionskosten können für kleine und mittlere Not- und Servicezentralen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr beim Endkunden eingebracht werden. [Siehe hierzu den Beitrag „Europa macht Alarmempfangsstellen teurer“ in der Zeitschrift DSD (BDWS) - Ausgabe 01/2009 Seite 31 bis 33]. Es scheint sich somit der Zusammenhang (NGN und DIN EN 50518) bei näherer Betrachtung selbst zu erklären. Es wird schlichtweg die bewährte Technik auf die baulichen Massnahmen verlagert. Wo verbleibt nach Einführung von NGN die Sicherheit auf der Schnittstelle zwischen Objekt und AE-NSL?

  • Wunschdenken

im oben erwähnten Beitrag (DSD) wird darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber die Europanorm als Gesetz umsetzen wird. Dies ist für SVBD für eine reine Angstmache (nach dem Motto: "jede NSZ muss dies so handhaben oder vom Markt verschwinden") und das, durchaus berechtigte, Wunschdenken von großen Alarmempfangsstellen. Zum besseren Verständnis empfiehlt SVBD die Rubriken Normen und Recht sowie aaRdT zu lesen.

  • Lösungswege

vorbeugend aus der "Zwangslage" Europanorm könnte, besonders für kleine und mittlere VdS-anerkannte NSZs, zum Beispiel im technischen Bereich durch eine gemeinsame aktive Verbandsarbeit (?) und/oder durch eine technische Prüfung/Zertifizierung durch einen geprüften Sachverständigen Ihre NSZ-Kompetenz am Markt weiterhin aufzeigen. Für den personellen Bereich kann SVBD nur eine aktive Mitgliedschaft im BDWS empfehlen, welcher Bundesweit auch der anerkannte Sozial- und Tarifpartner für WuS darstellt.

Mit einer solchen Lösung positionieren Sie sich am Markt eindeutig, zwischen Nicht-anerkannt (Noname) und VdS-anerkannt (Highest-Qualitiy), gleichfalls als geprüfte/zertifizierte Not- und Servicezentrale! Fragen Sie SVBD, wir helfen auch Ihnen mit "Sicherheit" weiter.



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