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 Formulare / Aufschalteattest 


Erleichterungen der täglichen Arbeit!

Verpflichtungserklärung

Vorbeugen ist besser als heilen

Es ist in der heutigen Zeit, gerade aber auch in der Sicherheitsbranche, unabdinglich, sich von den MitarbeiterInnen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen.

SVBD hat hierfür eine Verpflichtungserklärung im Einklang mit dem BDSG als Formular, mit allen relevanten Texten incl. Merkblatt, für die/den Belehrte/n entworfen.

Einfach nur noch Namen und Adresse der/des Mitarbeiters/in sowie Ort und Datum der Belehrung einsetzen, ausdrucken, Belehrung durchführen, unterzeichnen lassen und der Personalakte beifügen.

Die vorgefertigte Verpflichtungserklärung darf innerbetrieblich unbegrenzt verwendet werden.
Zur Bestellung.



Aufschalteattest

Die Kommunikation zwischen NSZ und Errichter bei einer Aufschaltung sollte stets fehlerfrei sowie unmissverständlich dokumentiert werden.

SVBD hat hierzu ein Aufschalteattest als Formular entworfen, welches den Informationsanforderungen des Errichters sowie der NSZ gleichsam gerecht wird.

Gleich auf welche Art und Weise eine Aufschaltung durchgeführt wird, alles ist erfasst und durch die einfache Dokumentation kann jederzeit die Konfiguration einer Aufschaltung nachvollzogen werden. Nebenbei kann die NSZ stets nachvollziehen bzw. durch eigene Zusatzdokumentation leicht erfassen, wie die Rufnummern der AEs (im Einklang mit VdS) ausgelastet sind.

Das Formular ist als PDF-Formular vorgeneriert und dadurch mit wenig Texteingabe und ansonsten nur Mausklicks schnell und einfach auszufüllen.

Tipp: Der Errichter kann am LapTop die Atteste ausfüllen und diese gesammelt, z.B. am nächsten Tag, via eMail zusenden. Schnell, praktisch, gut!

Hinweis: Im Zuge von Wartungen kann der Errichter z.B. die Programierungen bestehender Aufschaltungen dokumentieren und nebenbei erhält die NSZ dadurch die Möglichkeit zur detaillierten Analyse der Rufnummernauslastungen.

Das Aufschalteattest kann von allen Errichtern gegen eine einmalige geringe Lizenzgebühr bezogen werden. Selbstverständlich kann auch eine NSZ das Attest beziehen und es einem (verbundenen) Errichter schenken. Bei der Erstellung des Attestes wird stets der Errichtername (auf Wunsch auch der Name der NSZ) FEST eingetragen.

Bestehen auch Sie (NSZ) schon heute auf eine saubere Dokumentation durch den Errichter. Diese Dokumentation steht mit dem Einzug der DIN EN 50518 im Konsens. Der Errichter kann dadurch nachweislich dokumentieren wie ein Objekt im Detail aufgeschaltet wurde. Diese Vorgehensweise vermeidet Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten bereits im Vorfeld.

Musteransicht einfach rechts auf das Bild klicken. Bei Interesse, nehmen Sie bitte Kontakt (siehe unten) mit SVBD auf. Danke
Anmerkung: alle weißen Felder mit fetter Schrift (= variable Angaben) sind Eingabefelder.

  • Lizenzbedingungen

1. Beim Erwerb einer Lizenz wird der Errichterbetrieb im Attest fest eingetragen.
2. Erwirbt eine NSZ ein Aufschalteattest für einen Errichter (ein beliebtes Geschenk zur Kundenbindung = Errichter und NSZ) wird auf Wunsch auch der Name der NSZ fest eingetragen.
3. Hat der Errichterbetrieb Niederlassungen mit eigener Anschrift, so ist für jede Niederlassung eine eigene Lizenz zu erwerben.
4. Das Aufschalteattest darf - mit Ausnahme der/s Inhalte/s der Formularfelder - nicht verändert werden.
5. Die Nutzung des Aufschalteattestes ist innerhalb des Errichterbetriebes auf allen PCs und LapTops erlaubt.
6. Es dürfen beliebig viele Atteste ausgestellt werden.
7. Der Errichterbetrieb kann - meist ohne Aufpreis (max. eine geringe Gebühr) - für jede NSZ, mit welcher er zusammenarbeitet / bzw. jede Aufschaltungsart, eine Kopie - zum einfacheren Arbeiten - erhalten.
8. Änderungen vorbehalten.
Zur Bestellung



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